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Parteienverbot nach Art. 21 Abs. 2 GG

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7. Mai 2026
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Sachverhalt

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Aufgrund von Erkenntnissen über Verbindungen der NPD zum Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) stellt der Bundesrat 2013 beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag, die Verfassungswidrigkeit der NPD festzustellen und gegen sie ein Parteiverbot auszusprechen.

Einordnung

Parteienverbot nach Art. 21 Abs. 2 GG

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