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Parteienverbot nach Art. 21 Abs. 2 GG
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Aufgrund von Erkenntnissen über Verbindungen der NPD zum Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) stellt der Bundesrat 2013 beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag, die Verfassungswidrigkeit der NPD festzustellen und gegen sie ein Parteiverbot auszusprechen.
Einordnung
Parteienverbot nach Art. 21 Abs. 2 GG
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