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§ 316 StGB – Motor anlassen reicht nicht zum „Führen“

einfach
schwer82 % lösen richtig
7. Mai 2026
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Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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Trotz Fahruntüchtigkeit steigt T in seinen Pkw, lässt den Motor an und schaltet das Licht ein, um zu seiner Wohnung zu fahren. Doch bevor er den Pkw in Bewegung setzt, entscheidet er sich um, löscht das Licht und stellt den Motor wieder ab.

Einordnung

§ 316 StGB – Motor anlassen reicht nicht zum „Führen“

Wie funktioniert Jurafuchs?

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