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Standardermächtigung und/oder Generalklausel? – Standardfall
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Polizistin P ist auf Streife. Schnell wird sie auf eine Gruppe Jugendlicher aufmerksam, die hochprozentigen Alkohol zu sich nehmen. P fordert die Jugendlichen auf, den Schnaps herauszugeben. Zähneknirschend kommen sie dem Verlangen nach.
Einordnung
Standardermächtigung und/oder Generalklausel? – Standardfall
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Standardermächtigung und/oder Generalklausel? – Tatbestandsvoraussetzung fehlt
Polizist P nimmt Randalierer R fest. Bevor P den R in die Zelle sperrt, nimmt P dem R seinen Glücksbringer, einen kleinen Plüsch-Schornsteinfeger ab. Diesen verwahrt er in einem Schrank auf der Polizeiwache.
Standardermächtigung und/oder Generalklausel? – Anwendungsbereich nicht eröffnet
Junggeselle J ist nach einer durchzechten Nacht volltrunken und kaum noch Herr seiner Sinne. Er setzt zu einem Schluck aus einer Schnapsflasche an, als ihn Polizistin P erblickt. P ergreift die Flasche, gießt den Inhalt aus und wirft die leere Flasche in den Altglascontainer.