Jurafuchs

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Besonders schwerer Fall nach § 240 Abs. 4 S. 2 Nr. 2 StGB (1)

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7. Mai 2026
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Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

Jurafuchs

A ist wegen eines Diebstahls angeklagt. Die hungrige Strafrichterin R eröffnet A in der Verhandlungspause, dass sie A besonders hart bestrafen werde, wenn A der R nicht ihr mitgebrachtes Mittagessen geben würde. Die verängstigte A gibt R ihr Essen.

Einordnung

Besonders schwerer Fall nach § 240 Abs. 4 S. 2 Nr. 2 StGB (1)

Wie funktioniert Jurafuchs?

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