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Corona–Ausgangs– und Kontaktbeschränkungen („Bundesnotbremse I“)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Das IfSG in der Fassung von April 2021 sah als Maßnahme zur Bekämpfung der Corona-Pandemie Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen vor, sofern ein bestimmter Inzidenzwert an Coronainfektionen überschritten ist.
Einordnung
Corona–Ausgangs– und Kontaktbeschränkungen („Bundesnotbremse I“)
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