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Vorlauffrist für kostenpflichtiges Abschleppen bei nachträglich angeordnetem Halteverbot
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
K stellt ihr Auto am 19.08. auf öffentlicher Straße ab und fährt in den Urlaub. Am 20.08. vormittags wird dort ein mobiles Halteverbotsschild für den 23./24.08. aufgestellt. Die zuständige Behörde lässt K's Fahrzeug am 23.08. abschleppen und verlangt die Kosten von ihr. Dagegen klagt K.
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Entbehrlichkeit der Frist II – besondere Gründe (Verletzung Leistungstreue)
K hat bei Autohändlerin V einen neuen Porsche Carrera für €45.000 gekauft. Zufällig bekommt K mit, wie V die Türen des neuen Wagens mit denen eines älteren Porsche austauscht. K will den Wagen daraufhin nicht mehr und bestellt bei H ein Fahrzeug zum Preis von €49.500.
Schadensersatz statt der ganzen Leistung – Schlechtleistung
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