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Ausnahme: Verkündung in Anwesenheit + Zustellung des Urteils innerhalb der Revisionseinlegungsfrist - § 345 Abs. 1 S. 1 StPO
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Thea (T) wird am Dienstag, 5.7. in ihrer Anwesenheit vom LG Stuttgart verurteilt und legt am 6.7. formgerecht Revision ein. Die Urteilsgründe inklusive Protokoll werden ihr am Montag, 11.7, zugestellt. T bittet Verteidigerin Veronika (V), die Revision zu begründen. Referendar Rudolf (R) soll für V die maßgeblichen Fristen bestimmen.
Einordnung
Ausnahme: Verkündung in Anwesenheit + Zustellung des Urteils innerhalb der Revisionseinlegungsfrist - § 345 Abs. 1 S. 1 StPO
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