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Nichtigkeit Fall 2: § 59 Abs. 2 Nr. 1 VwVfG
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Behörde B schließt mit L einen Vertrag, wonach sich B zum Erlass einer Baugenehmigung verpflichtet, wenn L die Erschließungskosten für sämtliche Baugrundstücke im Baugebiet übernimmt. Das Baugebiet liegt im Bezirk der Behörde C, die B nicht zum Vertragsschluss ermächtigt hat.
Einordnung
Nichtigkeit Fall 2: § 59 Abs. 2 Nr. 1 VwVfG
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