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Nichtigkeit Fall 2: § 59 Abs. 2 Nr. 1 VwVfG

Klassisches Klausurproblem
einfach
schwer82 % lösen richtig
7. Mai 2026
4 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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Behörde B schließt mit L einen Vertrag, wonach sich B zum Erlass einer Baugenehmigung verpflichtet, wenn L die Erschließungskosten für sämtliche Baugrundstücke im Baugebiet übernimmt. Das Baugebiet liegt im Bezirk der Behörde C, die B nicht zum Vertragsschluss ermächtigt hat.

Einordnung

Nichtigkeit Fall 2: § 59 Abs. 2 Nr. 1 VwVfG

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