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Keine Geltung der Verbrauchsgüterkaufsvorschriften für gebrauchte Sachen bei öffentlich zugänglicher Versteigerung, § 474 Abs. 2 BGB

Neues Kaufrecht 2022
einfach
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7. Mai 2026
13 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

Jurafuchs

Bei einer öffentlich zugänglichen Versteigerung (§ 312g Abs. 2 Nr. 10 BGB) werden gebrauchte Möbel versteigert. In der Hoffnung auf ein Schnäppchen für ihre neue Wohnung, bietet K mit. Tatsächlich erteilt der Auktionator K den Zuschlag und sie kann eine antike Kommode ergattern.

Einordnung

Keine Geltung der Verbrauchsgüterkaufsvorschriften für gebrauchte Sachen bei öffentlich zugänglicher Versteigerung, § 474 Abs. 2 BGB

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