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Kondiktionsausschluss nach § 814: Anstandspflicht
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
G ist in einem Restaurant essen. Er denkt, er sei gesetzlich zu einer Zahlung eines Trinkgelds an die Kellnerin in Höhe von ca. 10 % verpflichtet. Er bezahlt daher insgesamt €20 bei der K, bei einer Rechnung von €18. K darf mit Erlaubnis Ihres Chefs Trinkgelder stets für sich behalten.
Einordnung
Kondiktionsausschluss nach § 814: Anstandspflicht
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Kondiktionsausschluss nach § 814: Leistung aus sittlicher Pflicht
S zahlt ihrem bedürftigen Bruder B in der Annahme, diesem gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet zu sein, mehrere Monate Unterhalt in bar.
Treuwidrige Verhinderung des Erfolgseintritts, § 815 Alt. 2 BGB
V und K schließen beim Notar einen Grundstückskaufvertrag zu einem Kaufpreis von € 100.000, um Steuern zu sparen. Tatsächlich haben sie sich aber über einen Kaufpreis von €200.000 geeinigt, den K auch bezahlt. Noch vor Eintragung ins Grundbuch, baut K umfangreich um, wodurch Schäden entstehen. K veranlasst daraufhin den Notar, den Antrag auf Umschreibung beim Grundbuchamt zu unterlassen und verlangt von V die €200.000 zurück.