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Vermittlung von Personenbeförderung ohne Genehmigung – UWG–Verstoß? („UberPop“)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Bei UberPop (Dienst eingestellt 2015) boten Privatleute Fahrten mit ihrem eigenen Pkw an. Fahrgäste buchten per Uber-App. Weder Uber noch die Fahrer hatten eine Genehmigung zur Personenbeförderung. Fahrgäste zahlten für die Fahrt meist eine „freiwillige Servicepauschale“.
Einordnung
UberPop Entscheidung
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