4,8(36.272 mal geöffnet in Jurafuchs)
Gegenstand/Umfang des Schriftformgebots, § 14 TzBfG
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Bauzeichnerin B möchte ein Sabbatical nehmen. Da sie für ein Jahr ausfällt, sucht Arbeitgeber A eine Vertretung für sie. V und A einigen sich über den Abschluss des befristeten Arbeitsvertrages. Allein die Befristungsabrede wird schriftlich fixiert und von beiden unterschrieben.
Einordnung
Gegenstand/Umfang des Schriftformgebots, § 14 TzBfG
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!
Weitere für Dich ausgewählte Fälle
Einheitliche Vertragsurkunde, § 14 TzBfG
Hotelbetreiberin H möchte befristet für die Sommersaison Kellner K anstellen. Die Befristungsabrede ist im Arbeitsvertrag schriftlich geregelt. Neben dem Arbeitsvertrag existiert eine Anlage zum Dienstwagen. Nur die Anlage unterzeichnen H und K eigenhändig.
Befristeter Arbeitsvertrag § 14 Abs. 4 TzBfG
Für ein neues Großprojekt suchte Arbeitgeberin A einen Fotografen. A und F schlossen formgerecht einen befristeten Arbeitsvertrag von 3 Monaten. Nun soll der Vertrag für weitere 3 Monate verlängert werden, da sich der Abschluss des Projektes verzögert.