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Nr. 1: Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Um seinen Misserfolgen auf der Arbeit Ausdruck zu verleihen, schlägt T seinen sechsjährigen Sohn O regelmäßig ins Gesicht und mit beiden Händen gegen die Ohren. T trifft O so schlimm, dass O sein Gehör verliert. Eine solche Folge hielt T durchaus für möglich.
Einordnung
Nr. 1: Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung
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Nr. 2: Gefahr einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung
Mutter T sperrt ihre vierjährige Tochter O regelmäßig über längere Zeiträume in den komplett verdunkelten Keller. Infolge der ständigen Dunkelheit und dem Mangel an Sonnenlicht und Vitamin D entwickeln sich Os Augen und Immunsystem nicht altersgemäß. T nahm dies in Kauf.
Nr. 1: Gefahr des Todes - Suizid
Pflegerin T kann die kognitiv beeinträchtigte O nicht leiden und will sie am liebsten loswerden. Deshalb sperrt sie O mal wieder ins überhitzte Dachgeschoss des Pflegeheims. O erleidet einen Hitzeschock und eine Panikattacke. Sie will so nicht mehr weiterleben und springt aus dem Dachgeschossfenster in die Tiefe.