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Übertragung der Bürgschaft bei Unwirksamkeit des Bürgschaftsvertrags
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
M mietet von V ein Haus. Zur Absicherung der Mietforderung bürgt Ms Tante B gegenüber V. B ist zu diesem Zeitpunkt aber nicht geschäftsfähig, sodass der Vertrag zwischen B und V unwirksam ist. V tritt die Mietforderung gegen M an den gutgläubigen Dritten D ab.
Einordnung
Übertragung der Bürgschaft bei Unwirksamkeit des Bürgschaftsvertrags
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