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Übertragung der Bürgschaft bei Unwirksamkeit des Bürgschaftsvertrags

einfach
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7. Mai 2026
8 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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M mietet von V ein Haus. Zur Absicherung der Mietforderung bürgt Ms Tante B gegenüber V. B ist zu diesem Zeitpunkt aber nicht geschäftsfähig, sodass der Vertrag zwischen B und V unwirksam ist. V tritt die Mietforderung gegen M an den gutgläubigen Dritten D ab.

Einordnung

Übertragung der Bürgschaft bei Unwirksamkeit des Bürgschaftsvertrags

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