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Wirksame Beschaffenheitsvereinbarung bei Verbrauchsgüterkauf, § 476 Abs. 1 S. 2 BGB
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

K kauft auf der Internetseite des V Lebensmittel, deren Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) überschritten ist. V garantiert, dass die Lebensmittel immer noch genießbar sind, was zutrifft. Vor dem Abschluss des Kaufs muss K ein Kästchen ankreuzen, welches ihn erneut auf das abgelaufene MHD hinweist.
Einordnung
Wirksame Beschaffenheitsvereinbarung bei Verbrauchsgüterkauf, § 476 Abs. 1 S. 2 BGB
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