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Widerrufsrecht bei per E‑Mail geschlossenem Mietvertrag

einfach
schwer77 % lösen richtig
7. Mai 2026
29 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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Unternehmerin V vermietet M zum 1.2.2020 eine Wohnung zur privaten Nutzung für €1.000 monatlich. Der Vertrag kommt per E-Mail ohne vorherige Besichtigung zustande. Eine Widerrufsbelehrung gibt es nicht. Am 1.1.2021 erklärt M den Widerruf und fordert Rückzahlung von 12 Monatsmieten. V erklärt die Aufrechnung.

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