4,7(72.132 mal geöffnet in Jurafuchs)
Widerrufsrecht bei per E‑Mail geschlossenem Mietvertrag
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Unternehmerin V vermietet M zum 1.2.2020 eine Wohnung zur privaten Nutzung für €1.000 monatlich. Der Vertrag kommt per E-Mail ohne vorherige Besichtigung zustande. Eine Widerrufsbelehrung gibt es nicht. Am 1.1.2021 erklärt M den Widerruf und fordert Rückzahlung von 12 Monatsmieten. V erklärt die Aufrechnung.
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!
Weitere für Dich ausgewählte Fälle
Fortsetzung kostenloser Nutzung bei Internet Scam – äußerer Tatbestand einer Willenserklärung
A sucht im Internet nach „get rich quick“ Möglichkeiten. Plötzlich erscheint auf dem Bildschirm ein großer „Free Download“-Button. Darunter steht klein gedruckt und fast nicht wahrnehmbar: Die Nutzung unserer Plattform kostet €0,49 die Minute.“ A klickt den Button. Unterstelle, es gilt deutsches BGB.

Widerrufsrecht nach Einbau eines Katalysators
K bestellt im Internet bei Autoteile-Händler V einen Katalysator zum Preis von 300 €. Er baut den Katalysator in sein Kfz ein und führt eine Probefahrt durch. Dabei stellt er fest, dass der Katalysator die Leistung seines Wagens beeinträchtigt. Deswegen baut er den Katalysator wieder aus und widerruft den Vertrag mit V.