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§ 30 I Nr. 4: Einführen
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

D fährt mit 300 Konsumeinheiten Heroin aus Holland über die deutsche Grenze.
Einordnung
§ 30 I Nr. 4: Einführen
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Zweifel am genauen Alter
T gibt zu, das Handy seiner Lehrerin geklaut zu haben. Wann der Diebstahl stattgefunden hat, lässt sich abschließend nicht mehr ermitteln. In Betracht kommen die Wochen vor und nach Ts 14. Geburtstag.

Absehen von der Verfolgung (§ 31a BtMG)
Staatsanwältin S bekommt eine Anzeige vorgelegt, aus der hervorgeht, dass T eine geringe Menge Kokain zum Eigenverbrauch erworben hat.