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Verjährungshemmung, § 475e Abs. 3 BGB

einfach
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7. Mai 2026
10 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

Jurafuchs

Verbraucherin V kauft am 05.01.2022 von Unternehmerin U ein Handy und nimmt es mit. Am 03.01.2024 stellt V fest, dass die Software, die auf das Smartphone gespielt war, von vorneherein fehlerhaft war. V will am 06.01.2024 Gewährleistungsrechte geltend machen.

Einordnung

Verjährungshemmung, § 475e Abs. 3 BGB

Wie funktioniert Jurafuchs?

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