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Fall: Subjektiver Mangel
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Verbraucherin V kauft bei Händlerin H einen 24h-Online-Zugang für ihren Lieblingsfilm in ultra-HD. Die Bildqualität lässt V extra in den Vertrag aufnehmen. Als V den Stream abspielen will, stellt sie erschrocken fest, dass das Bild völlig verpixelt ist.
Einordnung
Fall: Subjektiver Mangel
Wie funktioniert Jurafuchs?
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Fall: Objektiver Mangel
Der Streaming-Dienst D wirbt mit Künstlerin K. Das Streamen ihrer drei Alben soll ausschließlich bei D möglich sein. Fan F schließt deshalb mit D einen Vertrag über die Nutzung des Dienstes. In der App des D muss F aber feststellen, dass ausschließlich die ersten zwei Alben der K erhältlich sind.
Verjährung 1
Verbraucherin V kauft bei Unternehmerin U am 02.01.2022 ein Spiel für ihre Konsole. Als das Spiel am 05.01.2022 bei ihr ankommt, will es V sofort spielen. V stellt aber fest, dass es nicht mit ihrer sehr geläufigen Konsole kompatibel ist. V vergisst die Angelegenheit, fordert aber am 03.01.2024 Ersatz.