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Verfassungsmäßigkeit der Corona‑Schulschließungen („Bundesnotbremse II“)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Während des zweiten Coronalockdowns 2020/2021 waren viele Schulen mehrere Monate lang ganz oder teilweise geschlossen. Gegen dieses Verbot von Präsenzunterricht bzw. das Gebot von Wechselunterricht, das im Infektionsschutzgesetz (IfSG) vorgesehen war, erheben einige Schüler und ihre Eltern Verfassungsbeschwerde.
Einordnung
Verfassungsmäßigkeit der Corona‑Schulschließungen („Bundesnotbremse II“)
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