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Verfassungsmäßigkeit der Corona‑Schulschließungen („Bundesnotbremse II“)

inkl. GG-Änderung 2024
einfach
schwer89 % lösen richtig
7. Mai 2026
8 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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Während des zweiten Coronalockdowns 2020/2021 waren viele Schulen mehrere Monate lang ganz oder teilweise geschlossen. Gegen dieses Verbot von Präsenzunterricht bzw. das Gebot von Wechselunterricht, das im Infektionsschutzgesetz (IfSG) vorgesehen war, erheben einige Schüler und ihre Eltern Verfassungsbeschwerde.

Einordnung

Verfassungsmäßigkeit der Corona‑Schulschließungen („Bundesnotbremse II“)

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