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Lediglich persönlicher Vorteil
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

A behauptet öffentlich, der B wolle ihn schädigen. Nach Androhung rechtlicher Schritte gibt A auf Forderung des B eine Ehrenerklärung ab, dass er die Behauptung zurücknehme.
Einordnung
Lediglich persönlicher Vorteil
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