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Voraussetzungen der Telekommunikationsüberwachung (§§ 100a, 100e StPO)

einfach
schwer0 % lösen richtig
4. September 2026
13 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
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B hat durch einen Betrug (§ 263 StGB) gegenüber Investor I 100.000 Euro erlangt. I ist seither in starken wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Staatsanwältin S verdächtigt B und will die Überwachung seiner Telekommunikation anordnen. Alle anderen Beweismittel sind bereits ausgeschöpft.

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