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Konkurrenzen – Konsumtion zwischen Urkundenfälschung und Urkundenunterdrückung?
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
A ändert zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis erforderliche MPU-Gutachten des TÜV ab, indem er die Vernietung löst, die relevanten Passagen auf Spezialpapier neu schreibt, neue Stempel aufdruckt und die Unterschriften der Prüfer nachahmt. Dafür erhält A von seinen "Kunden" €1.500.
Einordnung
Konkurrenzen mögen viele Studierende nicht. Umso mehr wird eine gute Bearbeitung von den Korrektor*innen geschätzt. Tatsächlich können manche Konkurrenzverhältnisse schwierig sein. In diesem Beschluss hat der BGH klargestellt, dass zwischen der Urkundenfälschung (§ 267 Abs. 1 Var. 2 StGB) und Urkundenunterdrückung (§ 274 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 StGB) Gesetzeseinheit in Form der Konsumtion vorliegt. Es sei kein Fall denkbar, in dem eine Urkunde verfälscht wird, ohne dass sie dadurch zugleich beschädigt, d.h. in ihrem Beweisgehalt geändert wird. Die Urkundenunterdrückung weise daher in diesem Fall keinen eigenen Unrechtsgehalt auf. Tateinheit scheide also aus.
Prüfungsschema
Wie prüfst Du die strafrechtlichen Konkurrenzen?
- Liegt Handlungseinheit oder Handlungsmehrheit vor?
- Liegt Gesetzeskonkurrenz vor?
- Gesetzeskonkurrenz bei Tateinheit
- Gesetzeskonkurrenz bei Tatmehrheit
- Wie stehen die verbliebenen Tatbestände zueinander?
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