BT 8: Ausssagedelikte: 73 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 73 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema BT 8: Ausssagedelikte für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Die 6 beliebtesten Fälle zum Thema BT 8: Ausssagedelikte
Diese Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema BT 8: Ausssagedelikte wurden von den Jurafuchs-Wissen-Nutzern zuletzt am häufigsten aufgerufen.
Zuständige Stelle: Polizei
T sagt als Zeuge falsch aus. Seine Aussage macht er bei der Polizei.
§ 154 StGB: Täterkreis (Beschuldigter)
T ist Beschuldigter. Er wird aber irrtümlich als Zeuge geladen und richterlich vernommen. Er sagt falsch aus und beeidigt dies.
§ 156 StGB im Strafprozess (4)
Zeuge T gibt im Strafverfahren eine falsche eidesstattliche Versicherung ab. Seine Aussage bezog sich darauf, ob der Angeklagte schuldig ist.
Formalbeleidigung
Der Strafrechtsprofessor P bespricht in seiner gut besuchten BT-Vorlesung die letzte Klausur. Dabei zeigt er in einer PowerPoint-Folie ein Foto des Studenten S neben den völlig falschen Ausführungen, die der S in seiner Klausur gemacht hat. Laut lachend und mit ausladenden Gesten hält P dem S vor, vom strafrechtlichen Thema der Klausur keine Ahnung zu haben.
Beleidigung unter einer Kollektivbezeichnung
T postet auf Facebook, dass alle Beamten des Bauamts der Stadt Coesfeld bestechlich seien. Das Bauamt hat dort fünf Beamte.
„ACAB“-Aufnäher als strafbare Beleidigung?
Die neuesten Fälle zum Thema BT 8: Ausssagedelikte
Diese Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema BT 8: Ausssagedelikte wurden von der Jurafuchs-Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.
Fall zu § 156 StGB im Strafprozess - Jurafuchs
Beschuldigter T macht in seinem Strafverfahren vor dem Gericht eine falsche eidesstattliche Aussage.

Tauglicher Adressat, Verdächtigung bei ausländischer Stelle
T ist mit seinem Mann A im Urlaub in Polen. Weil der aus Deutschland kommende O den A am Strand begafft hat, beschuldigt T den O bei der polnischen Polizei, ihm das Portemonnaie gestohlen zu haben.

Weitergabe fremder Tatsachenbehauptungen
Polizeibeamter P hatte eine Anzeige von T gegen O zu bearbeiten, wonach O einen Versicherungsbetrug begangen hatte. P legt die Akte mit der Zeugenaussage von T der Staatsanwaltschaft vor, entfernt aber zuvor entlastendes Material aus der Akte.

Falschheit der Aussage
In dem Mehrfamilienhaus der F hat Y mehrere Fensterscheiben im Hausflur zerstört. F erstattet Anzeige gegen den verhassten Nachbarn Y und behauptet, bewusst tatsachenwidrig, ihn am Dienstagabend bei der Tat beobachtet zu haben.

Übertreibung
D ist bei O zu Gast und stiehlt dessen wertvolle Taschenuhr. Empört über die Dreistigkeit des D gibt O bei der Polizei an, dass D ihm die Uhr unter Verabreichung einer Tracht Prügel entrissen habe.

Übertreibung
D ist bei O zu Gast und stiehlt dessen wertvolle Taschenuhr. Empört über die Dreistigkeit des D gibt O bei der Polizei an, dass D ihm seine Uhr und eine gewaltige Menge Bargeld gestohlen habe.
BT 8: Ausssagedelikte: Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zu diesen Teilrechtsgebieten
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