Jurafuchs

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Publizität des Handelsregisters, Negative Publizität, § 15 Abs. 1 HGB (Rosinentheorie)

inkl. MoPeG
einfach
schwer89 % lösen richtig
7. Mai 2026
37 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

Jurafuchs

A und B sind Komplementäre der X-KG. Im Gesellschaftsvertrag ist gemeinschaftliche Vertretung durch A und B vorgesehen. B scheidet aus, sein Ausscheiden wird nicht zur Eintragung im Handelsregister angemeldet. A schließt nach Bs Ausscheiden einen Kaufvertrag mit V. V verlangt von B Zahlung des Kaufpreises.

Wie funktioniert Jurafuchs?

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Eine Besprechung von:Jurafuchs
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