Pflichten im Mietverhältnis : 13 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 13 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Pflichten im Mietverhältnis für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Unberechtigte Untervermietung
Mieter M hat bei V eine Wohnung zum Schnäppchenpreis von €200 pro Monat gemietet und sofort an die Studentin S für €600 pro Monat weitervermietet. V erfährt nach einem Jahr davon und verlangt die von S an M gezahlte Miete.

Rückgabe der Mietsache nach Beendigung der Mietzeit
Obwohl der Mietvertrag nach Kündigung durch Mieter M mit Ablauf des 30.9. endet, zieht M erst am 31.10. aus der Mietwohnung aus. Vermieter V entgeht dadurch die Vermietung an den Nachmieter N für diesen Monat, der die doppelte Miete gezahlt hätte.

Beschädigung der Mietsache
M mietet von V eine Wohnung. Im Laufe der Mietzeit beschädigt sie fahrlässig einen Heizkörper, wobei die Beschädigung rein äußerlich ist. Nach Ablauf des Mietvertrages gibt M die Wohnung an V zurück. Wegen der Beschädigung verlangt V anschließend Schadensersatz, nachdem er ohne vorherige Fristsetzung zur Mängelbeseitigung den Schaden selbst beseitigt hat.
Einhaltung der Grenzen des vertragsgemäßen Gebrauchs
M hat bei V in Friedrichshain seit langer Zeit eine günstige große Wohnung gemietet. M will nun einen Beauty-Salon eröffnen, allerdings sind passende Mietobjekte sehr teuer. Deshalb eröffnet er den Salon kurzerhand in einem Teil der Wohnung. V mahnt M ab. M macht trotzdem weiter.

Fall des § 537 Abs. 1 BGB (Entrichtung der Miete bei persönlicher Verhinderung des Mieters)
M wohnt in der von V vermieteten Wohnung zu einer monatlichen Miete von €1.000, die er auch bislang jeden Monat überweist. Weil er aber den ganzen August in seiner Ferienwohnung auf Menorca und nicht in der Mietwohnung verbringt, zahlt er die August-Miete nicht. Auch im September überweist er nur die September-Miete.

Gewisse Fürsorge, § 241 Abs. 2 BGB, etwa Warnung vor bestimmten Gefahren
M wohnt in einem großen Mehrparteien-Mietwohnhaus des V. Anfang August erlangt V nach einem Einbruch in eine der Wohnungen und Rücksprache mit dem Hersteller der Schließanlage Kenntnis von der Existenz eines manipulierten Nachschlüssels. Mit diesem könnte theoretisch jede Wohnung betreten werden. V unternimmt daraufhin nichts. Eine Woche später wird M's Goldkette aus ihrer Wohnung gestohlen.
Duldung der Wegnahme von Einrichtungen, mit denen der Mieter die Mietsache versehen hat, § 539 Abs. 2 BGB
Als Mieter M im Sommer mal wieder die Schweißperlen von der Stirn tropfen, erwirbt er im Baumarkt eine Klimaanlage und baut diese nach Genehmigung durch seine Vermieterin V fest in die Wohnung ein. Als das Mietverhältnis ein Jahr später endet, will M die Klimaanlage wieder ausbauen und mitnehmen.

Erhaltung der Mietsache in einem zu dem vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand 2
F mietet von V eine moderne Penthousewohnung mit neuen Sanitäranlagen für €1200 im Monat. Nach zehn Jahren sind die Sanitäranlagen infolge normalen Gebrauchs so beschädigt, dass eine Reparatur notwendig ist. F verlangt von V Instandhaltung.

Erhaltung der Mietsache in einem zu dem vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand 1
Frau F mietet von Vermieterin V eine moderne Penthousewohnung mit einem funktionsfähigen Telefonanschluss für monatlich €1200. Nach zwei Monaten Mietzeit ist der Telefonanschluss wegen Materialfehlers kaputt. F fordert von V Reparatur, V entgegnet, sie könne doch nichts dafür.
Vermieter unterlässt die Überlassung des Gebrauchs an den Mieter
Urlauberin U ist für zwei Wochen auf Sylt. Am 01.04.2021 vereinbart U mit ihrer Arbeitskollegin A, dass diese ihre Wasserski zum Preis von €300 an die U bis zum 15.05.2021 vermietet. Bezahlt werden soll danach. A übergibt die Wasserski nicht wie vereinbart an U, weil A selbst noch das gute Wetter auf Sylt zum Wasserski fahren nutzt. U mietet sich stattdessen für die zwei Wochen Wasserski zum Preis von €500 beim Sylter Wasserskiverleih.
Vermieter vermietet die Sache stattdessen an Dritten weiter und überlässt sie diesem
Am 01.04.2021 vereinbart U mit ihrer Arbeitskollegin A, dass diese ihre Wasserski zum Preis von €300 an die U bis zum 15.05.2021 vermietet. U möchte damit nach Sylt. Kurz bevor U die Wasserski abholen will, kommt Profisportler P bei A vorbei und bietet ihr €650 für die Miete der Wasserski für sechs Wochen an. A willigt ein und übergibt die Wasserski an P. P zahlt die €650, packt die Ski auf seinen Pick-up und düst los. U mietet auf Sylt Ski für €600.
Gewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs: Lernsoftware
Jurastudent J mietet von der G (Go Legal GmbH) die Premiumversion der Lern-App Jurafuchs zum Preis von €5,99 monatlich, um für die bevorstehende Schuldrechtsklausur zu lernen.
Gewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs: Wohnung
Nach der Trennung von seiner Freundin mietet Student S für monatlich €500 eine kleine Wohnung mit Einbauküche in Hamburg von Vermieter V.
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