Anwendungsbereich des Bauplanungsrechts: 12 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 12 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Anwendungsbereich des Bauplanungsrechts für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Planbereich: Merkmale
Bauliche Anlage ja nein? 4
Klimaschützerin K will eine Kleinwindkraftanlage auf ihrem Dach anbringen. Nachbarin und Vogelfreundin N ist entsetzt: die Rotorenblätter gefährden ihre gefiederten Freunde. Außerdem störe der Lärm den Wohnfrieden.
Bauliche Anlage ja nein? 3
Ornithologie-Profi P hat sich mittlerweile an der heimischen Vogelwelt satt gesehen. Etwas Exotischeres muss her. Im Garten ihres Stadthauses errichtet P eine artgerechte Außenvoliere, um dort einige singfreudige Gelbbrustaras zu halten.
Bauliche Anlage ja nein? 2
Ornithologie-Neuling N möchte ihrem neuen Hobby auch vom eigenen Wohnzimmerfenster aus nachgehen. Kurzerhand zimmert sie ein schmuckes Vogelhäuschen. Zwecks Windfestigkeit verankert sie dieses mit einigen Heringen im Boden.
Bauliche Anlage ja nein? 1
Bauunternehmer B plant ein Factory-Outlet-Center auf brachliegendem Ackergrund im Außenbereich der Gemeinde G. Finden die §§ 30 ff. BauGB Anwendung?
Nutzungsänderung baulicher Anlage 2/ bodenrechtliche Relevanz
Almwirt A bewirtschaftet eine Alm in einem Ski- und Wandergebiet. Bisher versorgt er nur Wintersportler. Angesichts erschreckender Klimaprognosen und steigender Beliebtheit des Wandern will A nun ganzjährig Touristen auf seine Alm locken.
Änderung baulicher Anlage 2/ bodenrechtliche Relevanz
Eigentümer R plant, den verfallenen 70er-Jahre Bungalow auf seinem neu erworbenen Grundstück abzureißen. Seine Tochter, die Jura studiert, gibt R zu bedenken, dass er womöglich die bauplanungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen der §§ 30ff. BauGB einhalten muss.
Nutzungsänderung baulicher Anlage 1/ bodenrechtliche Relevanz
P möchte sein bisher zu privaten Wohnzwecken genutztes Haus in eine Pension umwandeln. Die geschickte Raumaufteilung macht bauliche Umbaumaßnahmen überflüssig.
Änderung baulicher Anlage / bodenrechtliche Relevanz
Eigentümerin E möchte ihr rechtmäßig errichtetes Mehrparteienhaus von Grund auf sanieren und in ein schickes Penthouse umbauen. Unter anderem wird das Fundament ausgetauscht und die Fassade erneuert. Anwältin A ist unsicher, ob das bauplanungsrechtlich zulässig ist.
Fallgruppen der Aufschüttungen, Abgrabungen größeren Umfangs etc. i.S.d. § 29 BauGB
Die Gebrüder H wollen vom anhaltenden Rohstoffboom profitieren. Sie beschließen, ein familieneigenes Grundstück in der Münchner Schotterebene auszukiesen, um dort Kies abzubauen. Denn weil man ja nichts bauen wolle, könne dann immerhin das Bauplanungsrecht außer Acht bleiben.
Errichtung baulicher Anlage / bodenrechtliche Relevanz
Auotliebhaberin A will ihre Lieblinge mit zwei Fertigduplexgaragen vor Unwetter und Vandalen schützen. Praktischerweise müssen diese nicht neu gebaut, sondern nur aufgestellt werden. Gedanken an das Bauplanungsrecht verschwendet die A daher nicht.
Bauliche Anlage i.S.d. § 29 Abs. 1 BauGB: Grundfall
Nordlicht N hat das Wanderfieber gepackt. Angetan vom idyllischen bayerischen Alpenvorland ersteht er Almgrund, um selbst "so eine urige Hütte" zu errichten. Abseits von jeder Zivilisation erwartet er keinerlei Probleme mit den örtlichen Behörden.
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