Besondere Vorraussetzungen der Mobiliarvollstreckung: 12 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 12 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Besondere Vorraussetzungen der Mobiliarvollstreckung für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Austauschpfändung (§ 811a ZPO)
Pfändungsverbot vs. Eigentumsvorbehalt (§ 811 Abs. 2 ZPO)
R betreibt eine Reitschule. Hierfür hat er bei Sattlerin S einen Sattel unter Eigentumsvorbehalt gekauft. Als R nicht bezahlt, erstreitet S einen Titel und beantragt die Pfändung des Sattels.
Was kann Gegenstand der Mobiliarvollstreckung sein? (§§ 864 Abs. 1, 865 Abs. 2 ZPO)
E ist Eigentümerin eines mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks. Sie wohnt selbst in dem Haus, hat jedoch auch eines der Zimmer an einen Studenten vermietet. G hat eine titulierte Geldforderung gegen E, die er durch eine Sach- oder Forderungspfändung vollstrecken möchte.
Richtiger Zeitpunkt / Vollstreckung zu Unzeit (§ 758a Abs. 4 ZPO)
Vollstreckungsgläubigerin G beantragt die Vollstreckung eines Herausgabetitels gegen Vollstreckungsschuldner S. Der zuständige Gerichtsvollzieher X ist Frühaufsteher. Er begibt sich an einem Montag um vier Uhr früh zu S und holt dort die herauszugebende Sache ab.
Exkurs: Pfändung auf dem Grundstück eines Dritten
Der Gerichtsvollzieher G hat in Erfahrung gebracht, dass er den unter Eigentumsvorbehalt veräußerten Grabstein grundsätzlich pfänden darf. Der Grabstein befindet sich auf einem Grab des Friedhofs F. G fragt sich, wie sich dieser Umstand auf seinen Vollstreckungsauftrag auswirkt.
Fällt ein Grabstein unter § 811 Abs. 1 Nr. 1d ZPO?
Pfändung von Tieren (§ 811 Abs. 1 Nr. 8 ZPO, § 811 Abs. 3 ZPO)
Was sind „Trauringe“ (§ 811 Abs. 1 Nr. 7 ZPO)?
Zur Vollstreckung eines titulierten Zahlungsanspruchs ist Gerichtsvollzieherin G bei Studentin S zur Sachpfändung. Im Schmuck der S hat G mehrere wertvolle Ringe gefunden, die sie pfänden möchte: einen Ehering, einen Freundschaftsring und einen Verlobungsring.
Gesundheitliche Gründe (§ 811 Abs. 1 Nr. 1c ZPO)
Gerichtsvollzieherin G begibt sich zur Wohnung von Rentnerin R zur Sachpfändung. R ist Diabetikerin und hat eine Gehbehinderung. G will ihr Blutzuckermessgerät und ihr Auto pfänden.
Erwerbstätigkeit, Aus- und Fortbildung (§ 811 Abs. 1 Nr. 1b ZPO)
„Bescheidene Lebens- und Haushaltsführung“ (§ 811 Abs. 1 Nr. 1a ZPO)
Referendarin R wohnt mit ihrer Freundin F zusammen. Wegen einer titulierten Forderung gegen R kommt Gerichtsvollzieher G zur Wohnung von R und F. Er pfändet die Waschmaschine. Diese wird zwar von R und F genutzt, steht aber im Alleineigentum der F.
Eröffnung des Anwendungsbereichs von § 811 ZPO
Gerichtsvollzieher G ist neu in seinem Beruf. Zur Vollstreckung einer Geldforderung begibt er sich zur Wohnung von Referendarin R zur Sachpfändung. G ist nervös. Denn er weiß nicht genau, ob bei diesem Vollstreckungsauftrag die Pfändungsverbote nach § 811 ZPO greifen.
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