Haftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht): 15 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 15 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Haftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht) für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Der Salatblattfall (BGHZ 66, 51)
Der Salatblattfall ist ein absoluter Klassiker im BGB / Schuldrecht, den alle Student:innen und Praktiker:innen kennen sollten. Der BGH hat ihn bereits 1976 entschieden. Dennoch ist der Fall heute noch richtungsweisend. Der BGH musste sich u.a. mit der Frage auseinandersetzen, ob sich zwei zentrale zivilrechtliche Rechtsfiguren – die „culpa in contrahendo“ (Verschulden bei Vertragsverhandlungen) und der „Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter“ (VSD) – kombinieren lassen.
Gebrauchtwagenhändler
V lässt seinen Gebrauchtwagen über den Gebrauchtwagenhändler G als Vermittler an K verkaufen (sog. Agenturgeschäft). Dabei macht G "ins Blaue hinein“ falsche Angaben zur Unfallfreiheit des PKW. Aufgrund eines Unfallschadens ist das Auto weniger wert.
Herbeiführung eines negativen Vertrags als Schaden („Thor-Steinar-Fall“)
V vermietet M ein Bekleidungsgeschäft im Hundertwasserhaus in Magdeburg. M vertreibt dort Kleider der Marke „Thor Steinar“, die insbesondere von Anhängern der rechtsextremen Szene gekauft wird. V wusste davon nichts. M wusste, dass V ihm die Räume nicht vermietet hätte, wenn M die Marke erwähnt hätte.
für Eigentumsschäden
K überlegt, sich einen Tesla zuzulegen. Da er noch skeptisch ist, überredet ihn der Verkäufer V zu einer Probefahrt. K fährt den fabrikneuen Tesla aus Unachtsamkeit gegen eine Straßenlaterne.
Haftung aus culpa in contrahendo §§ 311 II, 241 II, 280 I BGB für Körperschäden
K betritt das Teppichgeschäft des V. Er sucht sich einen neuen Teppich aus. Als V diesen aus dem Regal nimmt, stößt er unachtsam eine andere Teppichrolle um. Diese fällt auf K. K verletzt sich schwer.
Inhalt III: Zustandekommen eines ungünstigen Vertrags
V verkauft formwirksam eine Immobilie an K. Bei den Vertragsverhandlungen beteuert V, die Immobilie werde sich mit der Steuerersparnis und den Mieteinnahmen von selbst tragen. Dies wird auch in dem Kaufvertrag schriftlich festgehalten. Tatsächlich übersteigen die Kosten der Immobilie die Steuereinsparungen und Mieteinnahmen deutlich, was V wusste.
Fehlerhafte Grundstücksbewertung – Sachwalterhaftung (§ 311 Abs. 3 S. 2 BGB)
Inhalt II: Haftung bei verschuldeter Formnichtigkeit
V schließt mit K einen privatschriftlichen Grundstückskaufvertrag. V beteuert, er werde K als Eigentümer im Grundbuch eintragen lassen. Stattdessen veräußert V das Grundstück weiter. K hat es infolge des Vertrags mit V unterlassen, ein anderes Grundstück zu kaufen (das ihm D angeboten hatte), welches nun €2.000 mehr wert ist.
Verletzung von Schutzpflichten – Abbruch von Vertragsverhandlungen
Der bei Radio R beschäftigte A verhandelt mit dem TV-Sender T über eine Anstellung. T rät A, dringend seinen Vertrag mit R zu kündigen, um für die neue Stelle rechtzeitig zur Verfügung zu stehen. Direkt nach der Kündigung teilt T dem A mit, man benötige ihn doch nicht.
Spontanes Stöbern
G stellt sich im Geschäft des A während eines Regenschauers unter. Spontan entschließt er sich zum Stöbern. Sodann wird er von einem umstürzenden Regal, das das ansonsten sehr sorgfältige Personal P des A nicht ordnungsgemäß gesichert hat, verletzt.
Entstehung IV: Unterschlupf im Supermarkt während Regen, keine c.i.c.
G betritt das Geschäft des A, um sich dort während eines Regenschauers unterzustellen. Dort wird er von einem umstürzenden Regal, welches das ansonsten sehr sorgfältige Personal P des A nicht ordnungsgemäß gesichert hat, leicht verletzt.
Entstehung III: Ähnliche geschäftliche Kontakte, ohne Vertrag
Unternehmer U soll für A ein Projekt durchführen. U fragt die Bank B, ob das Projekt finanziell abgesichert ist, was B bestätigt. Die Verhandlungen waren aber noch nicht abgeschlossen. Nach Aufnahme der Arbeiten verweigert B dem A dennoch den Kredit. U erleidet einen hohen Vermögensschaden.
Entstehung I: Vertragsanbahnung
K betritt den Baumarkt des V, um eine Bohrmaschine zu kaufen. Hierbei wird er von einer umfallenden Gipskartonplatte schwer verletzt. Diese hat der sonst immer sehr sorgfältige Angestellte A infolge von Unachtsamkeit umgestoßen.
Konkurrenz c.i.c. & Mängelgewährleistung („Seegrundstück“)
K kauft von V formwirksam (§ 311b Abs. 1 BGB) ein "Seegrundstück". Nach dem Einzug bemerkt K, dass das Grundstück keinen direkten Seezugang besitzt. Zwischen Grundstück und See liegt ein im Eigentum der Gemeinde G stehender Wanderweg, den G nicht zu übereignen bereit ist.
Voraussetzung eines Bewirtungsvertrags („Tischreservierung in einem Restaurant“)
G bestellt telefonisch einen Tisch um 19 Uhr im Nobelrestaurant des N. G erscheint ohne Absage nicht. N hätte den Tisch bei rechtzeitiger Absage anderweitig vergeben und damit erfahrungsgemäß €150 umsetzen können. Diesen Betrag verlangt N von G ersetzt.
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