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Weitere Tötungsdelikte: 14 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 14 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Weitere Tötungsdelikte für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

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Strafrecht › BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.

Verursachung einer schweren Gesundheitsschädigung (Nr. 2)

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Strafrecht › BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.

Aufforderung zum Suizid

T fordert seinen Erbonkel O auf, sich selbst (O) das Leben zu nehmen. O kommt dieser Aufforderung wenige Tage später nach und begeht mit einem Schuss in den Kopf im Wald einsam und verlassen Suizid.

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Strafrecht › BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.

Tatbegehung des Täters gegenüber seinem Kind oder einer Person, die ihm zur Erziehung oder Betreuung anvertraut ist (Nr. 1)

T geht mit ihrem dreijährigen Sohn O in einem unwegsamen Gelände wandern. Als T eine SMS von ihrer Freundin erhält, ob sie Lust hat, feiern zu gehen, lässt die T den O auf einer Parkbank zurück und sagt zu ihm, dass sie nur eben auf die Toilette geht.

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Strafrecht › BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.

Verursachung der Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung, Zweistufigkeit fehlt

T und O segeln gemeinsam auf dem Bodensee. O kann nicht schwimmen. T stößt den O über Bord und dieser droht zu ertrinken, da er sich selbst nicht auf das Boot retten kann. T steht am Rand des Bootes und lacht den O aus.

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Strafrecht › BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.

Im-Stich-Lassen in hilfloser Lage 1

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Strafrecht › BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.

Versetzen in hilflose Lage 4

T schaut tatenlos zu, wie ihr zwei Jahre altes Kind O auf die an das Grundstück angrenzende Hauptverkehrsstraße krabbelt.

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Strafrecht › BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.

Versetzen in hilflose Lage 1

T ist seit drei Wochen Vater von Säugling O. T nimmt den schreienden O, fährt mit ihm zu einem einsamen Waldparkplatz und legt ihn dort ab.

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Strafrecht › BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.

§ 28 StGB bei § 216 StGB

A bittet den T eindringlich, ihn zu töten. T folgt der Entscheidung des A, die A mit freiem Willen getätigt hat, und erschießt A mit einem gezielten Schuss. Die Pistole hat der B dem T besorgt. Er wusste um die Tötung des A, jedoch war ihm das Tötungsverlangen des A völlig egal.

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Strafrecht › BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.

Beschränkungen und Abweichungen

O bittet den T eindringlich, sie durch Giftbeibringung sanft zu töten. T folgt der Bitte, die O mit freiem Willen getätigt hat. Allerdings vergiftet T die O nicht wie gewünscht, sondern erdrosselt sie qualvoll.

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Strafrecht › BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.

Motivbündel im Rahmen von § 216 StGB

V bittet seinen Sohn T ausdrücklich und ernsthaft, ihn umzubringen. T folgt der Entscheidung des V, die dieser mit freiem Willen getätigt hat. Jedoch war nicht der Wunsch des V für T tatsächlich handlungsleitend, sondern T wollte frühzeitig erben.

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Strafrecht › BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.

Depressiver Minderjähriger

Der 17-jährige O teilt seinem besten Freund T in einer für T erkennbar depressiven Stimmungslage an Heiligabend mit, dass er nicht mehr leben möchte und T ihn töten solle, weil ihn seine Freundin verlassen hat. Am ersten Weihnachtsfeiertag hat er die Trauer um seine Freundin bereits vergessen. T bringt den O aufgrund der Äußerung an Weihnachten am zweiten Weihnachtsfeiertag um.

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Strafrecht › BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.

Willensmängel

O wird von seiner Ärztin A fälschlicherweise mit Krebs diagnostiziert, welcher nach Aussage der A innerhalb kürzester Zeit schmerzvoll zum Tod führen wird. Daraufhin bittet O seine Frau F ihn zu töten, um die vermeintlich bevorstehenden Qualen zu vermeiden. F tötet den O.

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Strafrecht › BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.

Beiläufiger Wunsch und § 16 Abs. 2 StGB

A ist höchst unzufrieden mit seiner derzeitigen Lebenssituation, was sein Arbeitskollege B weiß. Als A den B auf dem Flur im Büro trifft, sagt er zu B beiläufig: "Ich wünsche mir, ich wäre tot, dann hätte ich einen freien Kopf." B nimmt dieses Verlangen ernst und tötet den A am nächsten Tag.

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Strafrecht › BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.

Grundfall § 216 StGB

A bittet den T eindringlich, ihn zu töten. T folgt der Entscheidung des A, die A mit freiem Willen getätigt hat, und erschießt A mit einem gezielten Schuss.