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Geschäftsunfähiger / beschränkt geschäftsfähiger Geschäftsherr
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

N bekommt mit, dass die 9-jährige Tochter T der Nachbarfamilie ein Einrad haben möchte, ihre Eltern es aber viel zu gefährlich finden. Als N auf dem Flohmarkt zufällig ein Einrad sieht, kauft er dieses für T und will nun den Kaufpreis von ihr erstattet haben.
Einordnung
Geschäftsunfähiger / beschränkt geschäftsfähiger Geschäftsherr
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Veräußerung fremder Sachen (vgl. § 903)
A leiht sich Fs Auto. Der superreiche S kommt vorbei und will das Auto kaufen. A sagt, es sei Fs Auto und verkauft es S für den doppelten Marktpreis. A weiß, dass F sein Auto nie hergeben würde. Später ist F zunächst sauer. Als er hört, wie viel S gezahlt hat, will er das Geld von A.

Berechtigung durch Genehmigung (§ 684 S. 2 BGB)
Während der Urlaubsabwesenheit seines Freundes F gießt Hobbygärtner G dessen Blumen, obwohl F ausdrücklich zu G gesagt hat, dass er das nicht will. Als F aus dem Urlaub zurückkommt, ändert er seine Meinung und bedankt sich bei G für die Gartenpflege.