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Begründung der Beschuldigtenbestellung - Vernehmung als konkludenter Willensakt
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Bs Frau und Tochter verschwinden spurlos. Die Polizei verdächtigt B des Mordes und vernimmt ihn. Sie halten ihm „Schwachstellen“ seiner Aussage vor, die ihn „nur noch verdächtiger“ machten und fordern ihn auf, den Fundort der Leichen zu verraten. Erst am Tag danach leitet die Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen B ein.
Einordnung
Begründung der Beschuldigtenbestellung - Vernehmung als konkludenter Willensakt
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