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Abwesenheit des Verteidigers -Fehlen des Verteidigers eines Mitangeklagten
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
A und B werden ohne Verteidiger wegen Betruges in Mittäterschaft (§ 263 Abs. 1, 25 Abs. 2 StGB) verurteilt. Gegen B wird, was schon von Anfang an im Raum stand, ein Berufsverbot angeordnet (§ 70 StGB).
Einordnung
Abwesenheit des Verteidigers -Fehlen des Verteidigers eines Mitangeklagten
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