Jurafuchs

4,9(5.440 mal geöffnet in Jurafuchs)

Kein Verstoß gegen § 250 StPO bei Vorhalten

einfach
schwer81 % lösen richtig
7. Mai 2026
9 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

Jurafuchs

Z wird im Prozess gegen A vernommen. Z leugnet, dass A den Geschädigten G schlug. Die Vorsitzende verweist auf Zs Vernehmungsprotokoll, wonach er ausgesagt hatte, A hätte G „mindestens dreimal“ geschlagen. Daraufhin gibt Z kleinlaut zu, dass er die Schläge gesehen hat. A wird verurteilt.

Einordnung

Kein Verstoß gegen § 250 StPO bei Vorhalten

Wie funktioniert Jurafuchs?

Jurafuchs
Eine Besprechung von:Jurafuchs
FacebookTwitterLinkedInInstagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!

Weitere für Dich ausgewählte Fälle