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Widerspruchsbefugnis: § 42 Abs. 2 VwGO analog? (Anfechtungswiderspruch)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Ken (K) hat von Behörde B eine Abrissverfügung für sein Mojo Dojo Casa House erhalten. Ks Freundin F, die gerade aus einer anderen Stadt zu Besuch ist, ist hierüber empört und legt in eigenem Namen Widerspruch gegen die Verfügung ein.
Einordnung
Widerspruchsbefugnis: § 42 Abs. 2 VwGO analog? (Anfechtungswiderspruch)
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Grundfall: Frist zur Einlegung des Widerspruchs (§ 70 VwGO)
S bietet sein Sonnenstudio vorschriftswidrig auch Minderjährigen an. Da S wiederholt aufgefallen ist, erhält S am 01.03. von der Behörde B ein Schreiben (das mit einer ordnungsgemäßen Rechtsbehelfsbelehrung versehen ist), in dem B den Betrieb untersagt (§ 35 Abs. 1 S. 1 GewO). S will sich wehren und legt am 02.04. bei B Widerspruch ein.
Widerspruchsbefugnis: § 42 Abs. 2 VwGO analog? (Verpflichtungswiderspruch)
Weil Ken (K) sein Mojo Dojo Casa House abreißen musste, will er nun ein neues Haus bauen. Dafür beantragt K bei der zuständigen Behörde B eine Baugenehmigung. B erlässt einen Ablehnungsbescheid. K will das nicht auf sich sitzen lassen.