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§ 21 StGB - Betäubungsmittel

einfach
schwer91 % lösen richtig
7. Mai 2026
10 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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A wird wegen Diebstahls (§ 242 Abs. 1 StGB) zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Bei der Tat stand er unter dem Einfluss von Heroin. Bei der Festnahme gab er an, sein letzter "Hit" sei schon zu lange her, wirkte nervös und fahrig und schien die Beamten kaum wahrzunehmen.

Einordnung

§ 21 StGB - Betäubungsmittel

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