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§ 49 StGB bei Geldstrafe

einfach
schwer80 % lösen richtig
7. Mai 2026
2 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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A wird wegen versuchter Körperverletzung (§§ 223 Abs. 1, 22, 23 StGB) verurteilt. Das Gericht legt im Urteil „den gemilderten Strafrahmen (§§ 23 Abs. 2, 49 Abs. 1 StGB)“ zugrunde und verurteilt A zu einer Geldstrafe von vier Tagessätzen à 20 Euro. Nur A geht in Revision.

Einordnung

§ 49 StGB bei Geldstrafe

Wie funktioniert Jurafuchs?

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