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Zulässige Beweisverwertung - rechtswidrige Videoaufzeichnung durch Private

einfach
schwer90 % lösen richtig
7. Mai 2026
15 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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A wird vor dem Landgericht verurteilt. Zentrales Beweismittel ist eine Videoaufnahme, die von einer Überwachungskamera des Ladenbesitzers L stammt. Die Kamera filmte DSGVO-widrig 50 Meter in den Straßenraum hinein. Wäre die Kamera rechtmäßig angebracht, wäre A nicht gefilmt worden.

Einordnung

Zulässige Beweisverwertung - rechtswidrige Videoaufzeichnung durch Private

Wie funktioniert Jurafuchs?

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