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Polizeirechtliche Maßnahmen gegen eine von Anfang an unfriedliche Versammlung
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Die AfD hält ihren Parteitag in der Stadt S ab. Hunderte vermummte Personen errichten Blockaden in der Nähe des Veranstaltungsorts. Sie zünden Pyrotechnik und tragen Transparente mit Aufschriften wie „Nationalismus ist keine Alternative“. Die Polizei kesselt – formell rechtmäßig – die Demonstrierenden ein und kündigt an, sie einzeln abzuführen. Die Protestierenden bleiben im Kessel, bis sie von den Beamten weggebracht werden.
Einordnung
Polizeirechtliche Maßnahmen gegen eine von Anfang an unfriedliche Versammlung
Examen-Relevanz
Dieser Fall lief bereits im 1./2. Juristischen Staatsexamen
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