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Abwesenheit des Verteidigers - Grundfall
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
A wird wegen Betruges (§ 263 Abs. 1 StGB) vor dem Schöffengericht angeklagt. Zu Verhandlungsbeginn fragt der Vorsitzende A, ob er einen Pflichtverteidiger wolle. A verneint. Er könne sich gegen die „läppischen Vorwürfe” auch selbst verteidigen. Ohne Verteidiger wird A verurteilt.
Einordnung
Abwesenheit des Verteidigers - Grundfall
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