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Abwesenheit des Verteidigers - Grundfall

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8. Mai 2026
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Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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A wird wegen Betruges (§ 263 Abs. 1 StGB) vor dem Schöffengericht angeklagt. Zu Verhandlungsbeginn fragt der Vorsitzende A, ob er einen Pflichtverteidiger wolle. A verneint. Er könne sich gegen die „läppischen Vorwürfe” auch selbst verteidigen. Ohne Verteidiger wird A verurteilt.

Einordnung

Abwesenheit des Verteidigers - Grundfall

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