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Abwesenheit des Verteidigers - Wahlverteidiger, Art. 6 Abs. 3 lit. 3c) EMRK

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8. Mai 2026
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Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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A wird wegen Beleidigung (§ 185 StGB) vor dem Strafrichter angeklagt. Kurz vor Beginn der Hauptverhandlung ruft As Verteidiger V an und teilt mit, er komme ca. 20 Minuten zu spät. Die Vorsitzende beginnt dennoch mit der Verhandlung und verurteilt A, als V gerade den Saal betritt.

Einordnung

Abwesenheit des Verteidigers - Wahlverteidiger, Art. 6 Abs. 3 lit. 3c) EMRK

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