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Anforderungen an staatliches Informationshandeln („Glykol“)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Das Bundesgesundheitsministerium (BGM) erfährt, dass in Deutschland Weine vertrieben werden, die mit Glykol, einem chemischen Lösungsmittel, versetzt sind. Es veröffentlicht daraufhin eine Liste dieser Weine mit Angaben zum Abfüller.
Einordnung
Anforderungen an staatliches Informationshandeln („Glykol“)
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Vereinbarkeit von § 130 Abs. 4 StGB mit dem Grundgesetz („Wunsiedel“)
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