4,7(33.303 mal geöffnet in Jurafuchs)
Vereinbarkeit von § 130 Abs. 4 StGB mit dem Grundgesetz („Wunsiedel“)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
B meldet eine „Rudolf-Heß-Gedenkkundgebung“ im bayerischen Wunsiedel an. Das Landesratsamt verbietet die Veranstaltung gestützt auf § 15 VersG und § 130 Abs. 4 StGB. B hält § 130 Abs. 4 StGB sowie dessen Auslegung im konkreten Fall für verfassungswidrig.
Einordnung
Vereinbarkeit von § 130 Abs. 4 StGB mit dem Grundgesetz („Wunsiedel“)
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!
Weitere für Dich ausgewählte Fälle
Beschränkung der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie („Rastede“)
Ein Gesetz in Niedersachsen (§ 1 Nds. AG AbfG) sah die Verlagerung der Aufgabenzuständigkeit für die Abfallbeseitigung von den kreisangehörigen Gemeinden auf die Landkreise vor. Zwei Gemeinden sehen hierin eine Verletzung von Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG.
Zulässigkeit richterlicher Rechtsfortbildung („Soraya“)
Eine Boulevard-Zeitschrift (B) veröffentlicht ein Exklusiv-Interview mit Prinzessin Soraya (S), das in Wirklichkeit nie stattgefunden hat. Das LG verurteilt B zur Zahlung von Schadensersatz wegen Verletzung von S Persönlichkeitsrecht.