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Vereinbarkeit von § 130 Abs. 4 StGB mit dem Grundgesetz („Wunsiedel“)

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8. Mai 2026
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Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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B meldet eine „Rudolf-Heß-Gedenkkundgebung“ im bayerischen Wunsiedel an. Das Landesratsamt verbietet die Veranstaltung gestützt auf § 15 VersG und § 130 Abs. 4 StGB. B hält § 130 Abs. 4 StGB sowie dessen Auslegung im konkreten Fall für verfassungswidrig.

Einordnung

Vereinbarkeit von § 130 Abs. 4 StGB mit dem Grundgesetz („Wunsiedel“)

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