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EU–Richtlinie als Ermächtigungsgrundlage – Verwaltungsvollstreckung und Eilrechtsschutz
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
A betreibt eine Dönerproduktion. An einem anderen Ort hat A ein Backgewerbe angemeldet. Dort findet Behörde B 121 Dönerspieße. A kann deren Herkunft nicht nachweisen. Deshalb untersagt B formell rechtmäßig die Verwertung der Spieße, ordnet formell rechtmäßig die sofortige Vollziehung des Bescheids an und droht ein Zwangsgeld (15.000 Euro) an.
Einordnung
EU–Richtlinie als Ermächtigungsgrundlage – Verwaltungsvollstreckung und Eilrechtsschutz
Examen-Relevanz
Dieser Fall lief bereits im 1./2. Juristischen Staatsexamen
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