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„Geldzauberei“: Betrug oder Diebstahl? Unmittelbares Ansetzen?
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
T und O wollen einen Kaufvertrag abwickeln. T sagt O, er habe die hierfür mitgebrachten Geldscheine chemisch behandelt, um nicht mit dieser Menge Bargeld aufzufallen. T zeigt O schwarzes Papier. T tröpfelt Flüssigkeit auf ein Papier, das scheinbar zu €50 wird. In echt tauscht T das Papier gegen einen Geldschein.
Einordnung
„Geldzauberei“: Betrug oder Diebstahl? Unmittelbares Ansetzen?
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