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Verwertbarkeit von EncroChat–Daten zur Aufklärung von Straftaten
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
T verkauft in Deutschland illegal Kokain in großen Mengen. Ein zentrales Beweismittel für seine Verurteilung sind SMS-Nachrichten, die er über EncroChat - einen Anbieter von sog. Kryptohandys - versendet hat. Die Daten wurden von französischen Behörden abgefangen und im Rahmen eines Rechtshilfeersuchens an die deutsche Justiz übermittelt.
Einordnung
Der BGH hat entschieden, dass Beweismittel, die von dem verschlüsselten Telefonanbieter EncroChat erhalten wurden, vor Gericht zulässig sind. Französische Behörden beschlagnahmten EncroChat-Telefone und erhielten Daten, die zu vielen Strafverfahren in Deutschland führten. § 261 StPO lasse die Verwendung von im Ausland erhaltenen Beweismitteln durch Rechtshilfeersuchen zu. Es lägen keine Gründe vor, um zu glauben, dass die geheim gebliebenen Methoden der französischen Behörden bei der Beschaffung der Beweise grundlegende Rechte verletzt haben. Deutsche Gerichte müssten nicht prüfen, ob ausländische Behörden Beweise rechtmäßig gemäß ihren eigenen nationalen Regeln erlangt haben.
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