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Zur Mitwirkung berufene Amtsträger 1
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Justizminister J holt seine Frau, Staatsanwältin S, von der Arbeit ab. Auf ihrem Bildschirm sieht er eine Ermittlungsakte gegen seinen Parteifreund P wegen Untreue. J, der von Ps begangener Untreue weiß, löscht die Akte. Die Ermittlungen verzögern sich so erheblich.
Einordnung
Zur Mitwirkung berufene Amtsträger 1
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Zur Mitwirkung berufene Amtsträger 2
G ist Geschäftsstellenbeamtin im Amtsgericht Oranienburg. In der Geschäftsstelle trifft eine Ermittlungsakte ein, die gegen Gs Schwager S wegen eines von ihm begangenen Betrugs geführt wird. Um S vor der Strafverfolgung zu bewahren, vernichtet G die Akte.
Außerdienstliche Kenntniserlangung von Straftaten
Staatsanwältin S ist erschöpft auf dem Weg in den Feierabend. In der U-Bahn-Station sieht sie, wie jemand einen Mann ausraubt (§ 249 StGB). S findet, sie müsse jetzt nicht auch noch ihre Freizeit der Strafverfolgung opfern. Ohne etwas zu unternehmen, fährt S nach Hause.