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Öffentliche Äußerung (Exposé) bei Grundstückskauf
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

V will sein bebautes Grundstück veräußern und beauftragt dafür die Maklerin M. Im Verkaufsexposé steht, das 1930 gebaute Haus sei komplett saniert und der Keller trocken und ohne Schäden. In Wahrheit hat der Keller Feuchtigkeitsschäden. K kauft das Grundstück mit notariellem Kaufvertrag, in welchen das Exposé nicht aufgenommen wurde.
Einordnung
Öffentliche Äußerung (Exposé) bei Grundstückskauf
Examen-Relevanz
Dieser Fall lief bereits im 1./2. Juristischen Staatsexamen
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