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Tatbestandsausschließendes Einverständnis bei Freiheitsberaubung trotz Täuschung?
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Os Familie will O nach Georgien bringen, da O in Deutschland nicht nach dem Werteverständnis der Familie lebt. Sie spiegeln O vor, diese müsse in Polen ihren russischen Pass erneuern. O willigt in die Reise ein. O fährt mit ihrem Bruder B und anderen Familienmitgliedern zum Flughafen, wobei B eine Flucht notfalls gewaltsam verhindert hätte. In Georgien bemerkt O die Täuschung.
Einordnung
Der BGH stellte in dieser Entscheidung seine Rechtsprechung noch einmal klar, dass im Falle der Freiheitsberaubung kein tatbestandsausschließendes Einverständnis vorliege, wenn dieses durch List oder Täuschung erlangt wurde. Der Entscheidung lag der Fall einer Frau zugrunde, die unter Vorspiegelung falscher Tatsachen von ihrer Familie nach Tschetschenien verbracht wurde. Da bereits die potenzielle Bewegungsfreiheit geschützt sei, läge bei Täuschung oder List im Fall der Freiheitsberaubung – anders als z. B. beim Hausfriedensbruch – kein wirksames Einverständnis vor.
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