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Erklärung in unmittelbarem Anschluss an die Urteilsverkündung
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
A ist wegen Raubes angeklagt. Ihre Verteidigerin Viktoria (V) hat kurz vor der Verhandlung ihre Zulassung verloren. A weiß davon nichts. V tritt trotzdem für sie auf. Im Anschluss an ihre Verurteilung gibt A nach Beratung mit V zu Protokoll, auf Rechtsmittel verzichten zu wollen.
Einordnung
Erklärung in unmittelbarem Anschluss an die Urteilsverkündung
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